Bitte beachte die folgenden Punkte!
Nachzahlungen in die dritte Säule sind nur über maximal 10 Jahre erlaubt und erst ab 2025, weil das Gesetz erst dann in Kraft getreten ist. Die erste Nachzahlung ist somit in diesem Jahr für 2025 möglich.
Der Höchstbetrag für die Nachzahlung ist in jedem Fall beschränkt auf den im damaligen Jahr geltenden Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse, häufig auch als «kleiner 3a-Betrag» (2025: 7'258.- Franken) bezeichnet. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen also auch nur in diesem Rahmen Einkäufe tätigen.
Eine vergangene Jahresbeitragslücke kann nur einmal geschlossen werden und nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Wenn also deine Nachzahlung tiefer ist als der Maximalbetrag in jenem Jahr, dann kannst du diese Lücke später nicht mehr schliessen.
Hingegen kannst du in einem Jahr mehrere Jahresbeitragslücken miteinander schliessen. Z.B. könntest du 2027 verpasste Einzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 gemeinsam nachzahlen.
Vergiss bitte bei deiner Berechnung einer allfälligen Nachzahlung nicht, alle deine 3A Konten zu konsolidieren, damit du keine unerwünschte Post vom Steueramt wegen zu hoher Einzahlungen bekommst.