Nachträglicher Einkauf in die Säule 3A

Peter Zeier

Per 1. Januar 2025 wurde die sogenannte Motion Ettlin (nach Ständerat Erich Ettlin) bzw. die entsprechende Verordnung vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Diese Verordnung erlaubt, dass verpasste Einzahlungen in die dritte Säule zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden können. Diese Nachzahlungen können ebenfalls zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Um überhaupt Nachzahlungen in die dritte Säule tätigen zu können, müssen bei dir die folgenden vier Punkte erfüllt sein:

  • Du hast Beitragslücken, weil du nicht immer den möglichen Maximalbetrag pro Jahr eingezahlt hast.

  • In den Jahren, für welche du nachzahlen willst, hast du ein AHV-pflichtiges Einkommen gehabt.

  • Wenn du heute für ein vergangenes Jahr nachzahlen willst, musst du bereits den maximalen Betrag für das aktuelle Jahr voll einbezahlt haben. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende, die also 20% des Netto-Einkommens einbezahlt haben müssen.

  • Du darfst keine Einkäufe mehr tätigen, sobald du aus der dritten Säule bereits einmal Altersleistungen bezogen hast.

Bitte beachte die folgenden Punkte!

Nachzahlungen in die dritte Säule sind nur über maximal 10 Jahre erlaubt und erst ab 2025, weil das Gesetz erst dann in Kraft getreten ist. Die erste Nachzahlung ist somit in diesem Jahr für 2025 möglich.

Der Höchstbetrag für die Nachzahlung ist in jedem Fall beschränkt auf den im damaligen Jahr geltenden Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse, häufig auch als «kleiner 3a-Betrag» (2025: 7'258.- Franken) bezeichnet. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen also auch nur in diesem Rahmen Einkäufe tätigen.

Eine vergangene Jahresbeitragslücke kann nur einmal geschlossen werden und nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Wenn also deine Nachzahlung tiefer ist als der Maximalbetrag in jenem Jahr, dann kannst du diese Lücke später nicht mehr schliessen.

Hingegen kannst du in einem Jahr mehrere Jahresbeitragslücken miteinander schliessen. Z.B. könntest du 2027 verpasste Einzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 gemeinsam nachzahlen.

Vergiss bitte bei deiner Berechnung einer allfälligen Nachzahlung nicht, alle deine 3A Konten zu konsolidieren, damit du keine unerwünschte Post vom Steueramt wegen zu hoher Einzahlungen bekommst.

Umsetzung bei Spectravest

Auch bei unserer 3A Lösung ist jetzt eine Nachzahlung möglich. Im Dashboard unter «Dokumente» findest du im allgemeinen Teil das Dokument «Einkauf 3A». Dieses Dokument kannst du uns ausgefüllt und unterschrieben per Post oder via Scan zukommen lassen. Im Anschluss bewilligt die Vorsorgestiftung (Unabhängige Vorsorgestiftung 3a Zürich) die Einzahlung und du kannst das Geld überweisen. Melde dich bitte bei uns, wenn du unsicher bist oder Fragen hast.

Themen

  • Vorsorge

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