Peter Zeier
24.06.2026
Per 1. Januar 2025 wurde die sogenannte Motion Ettlin (nach Ständerat Erich Ettlin) bzw. die entsprechende Verordnung vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Diese Verordnung erlaubt, dass verpasste Einzahlungen in die dritte Säule zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden können. Diese Nachzahlungen können ebenfalls zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.